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Kirchenvorstand

Quelle: K.-H.Hespenheide
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Aufgaben

Der Kirchenvorstand ist das von der Gemeinde gewählte Leitungsgremium der Kirche vor Ort. Alle sechs Jahre wird er von den Gemeindemitgliedern neu gewählt. Alle Gemeindemitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben können sich zu Kirchenvorstehern wählen lassen. Wählbar ist, wer von mindestens 10 Gemeindegliedern vorgeschlagen wurde. Kandidaten sind herzlich willkommen.
In unserer Gemeinde ist regelmäßig der Gemeindebeirat mit der Durchführung der Wahlen betraut.

Der Kirchenvorstand nimmt gemeinsam mit dem Pfarramt die Leitungsaufgaben der Kirchengemeinde wahr. Diese teilen sich in grob in zwei Bereiche.
Zum einen Verwaltungsaufgaben für Gebäude und Ländereien, Finanzen, Personal, Öffentlichkeitsarbeit, Betriebsstätten (z.B. Friedhof) und Gemeindeglieder.

Zum anderen Gestaltungsaufgaben für Gottesdienste, Feste und Feiern, Gruppen und Kreise, Einbindung in kommunale Strukturen und Konfirmandenarbeit. So ist der Kirchenvorstand gemeinsam mit dem Pfarramt auch für die geistliche Leitung der Gemeinde verantwortlich.

Unser Kirchenvorstand seit 03.06.2018

Quelle: Gemeindebrief/K.-H.Hespenheide
v.L.nR. Annette Fleckenstein,Christiane Wolters,Karl-Heinz Hespenheide, Falko Bodendieck,Krimhild Wulf (Vors.),Ingrid Wigger